Termin:
Fr, 01.11.2019, 17:00–20:00 Uhr
Zielgruppe: Vorrangig Eltern und andere Bezugspersonen von schwerkranken Kindern und Jugendlichen, haupt- und ehrenamtlich Tätige auf Anfrage
Informationen zum Kursangebot:
Mütter und Väter behinderter Kinder sind mit der Sorge belastet, wie es dem Kind nach dem Tod der Eltern ergehen wird. Das Behindertentestament gibt den Eltern die Möglichkeit, in einer besonderen Weise auch das behinderte Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen, auch wenn das Kind dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen ist. Mit dem Testament lässt sich vermeiden, dass das vererbte Vermögen durch den Sozialhilfeträger vereinnahmt wird. Diese rechtliche Gestaltung wurde vom Bundesgerichthof und vom Bundessozialgericht bestätigt und wird von den Sozialämtern inzwischen respektiert. Es ist wichtig, dass sich betroffene Eltern dem Thema frühzeitig stellen. Die Veranstaltung dient dazu, die wesentlichen erbrechtlichen Grundlagen verständlich darzustellen und soll helfen, den anspruchsvollen Weg zum richtigen Testament erfolgreich zu gehen.
Referentin: Gabriele Lünsmann (Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht)
Kosten: 35,00 Euro (*für Eltern/Angehörige, die bereits in der Begleitung durch das Kinder-Hospiz Sternenbrücke sind, ist das Angebot kostenlos. Eine verbindliche Anmeldung ist in jedem Fall erforderlich.)
Kontakt/Information:
Pädagogische Leitung: Petra Möhring
Koordination: Barbara Trede und Franca Barra
Sandmoorweg 62, 22559 Hamburg, Tel: 040 819912-42/-337,
E-Mail: akademie@sternenbruecke.de